Hausordnung - Fassung April 2025

Jeder Gast erklärt sich mit dem Betreten des Poolhauses Bremen grundsätzlich mit der Hausordnung einverstanden.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen viel Spaß!

 

DIE BILLARDTISCHE

Das Betreten des Billardbereichs ist nur zum Billardspielen. Es ist verboten, Gegenstände wie Jacken oder Taschen auf die Billardtische zu legen. Das Sitzen oder Anlehnen auf den Billardtischen ist nicht erlaubt. Bei Glasbruch an den Billardtischen ist der Spielbetrieb bis zur Reinigung zu unterbrechen. (Es entsteht kein Anspruch auf Minderung des Spielpreises)

 

RESERVIERUNGEN

Der Anspruch auf eine bestimmte Tischnummer ist ausgeschlossen. Der Reservierungsanspruch verfällt spätestens bei einer Überschreitung der Anfangszeit um 10 Minuten. Wir behalten uns vor, nicht in Anspruch genommene Reservierungen von Billardtischen mit einer Ausfallgebühr von 10 € pro Stunde / Tisch zu berechnen. Stornierungen sind erst nach Erhalt der Stornierungsbestätigung gültig. Die Stornierung eines Einzeltisches ist telefonisch oder per E-Mail bis 6 Stunden vor Spielbeginn kostenlos möglich.

 

DIE ABRECHNUNG

Wir behalten uns das Recht vor, 200- und 500-Euro-Scheine nicht anzunehmen. Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung während des Spielbetriebes berechtigt nicht zur Reduzierung des Spiel-/Tischpreises. Bei reservierten Billardtischen muss die Spielzeit mind. 90 % der reservierten Zeit betragen. Wir behalten uns vor, die reservierte Zeit zu berechnen.

 

SONSTIGES

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten. Es dürfen keine Speisen & Getränke auf den Billardtischen abgestellt werden. Entstandene Kosten bei Verunreinigung sind vom Verursacher zu bezahlen (Neuer Stoffbezug bei Löchern oder ähnlich großen Schäden beträgt 200€ netto).

 

Gutscheine und Aktionen sind vor Spielbeginn vorzuzeigen. Nur so kann eine Einlösung sichergestellt werden.

Für eigene Billardqueues und Garderobe übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.

 

Wir behalten uns das Recht vor, sichtlich angetrunkenen Gästen den Eintritt zu verwehren.

 

Das Poolhaus wird videoüberwacht. Wir drehen ab und an Kurzfilme für unsere Social-Media-Seiten, wenn Ihr nicht mit drauf wollt, sprecht uns bitte an.

 

Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Einlass ist ab 21 Jahren.

 

Mutwillige Sachbeschädigungen und Verunreinigungen werden zur Anzeige gebracht.

Sonderabsprachen (z.B. ein spezielles Paket, ein spezieller Preis, Sponsoring etc.) gelten nur in schriftlicher Form.

Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

 

Ohne schriftlichen Nachweis gelten ausschließlich die auf der Homepage ersichtlichen Preise und Informationen.

 

Fassung: Bremen, 11.04.2025